Das Verfahren zur Restrukturierung von Schulden ist für Situationen gedacht, in denen eine Person Zahlungsschwierigkeiten hat, aber noch nicht dauerhaft zahlungsunfähig ist. Ziel des Verfahrens ist es, eine realistische Lösung zur Erfüllung der Verpflichtungen zu finden und eine Verschärfung der Situation zu vermeiden.
Eine Restrukturierung kann zum Beispiel in der Verlängerung von Zahlungsfristen, der Erfüllung von Verpflichtungen in Teilbeträgen oder in bestimmten Fällen in einer Verringerung der Verpflichtung bestehen. Die Eignung der Lösung hängt vom Einkommen des Schuldners, seiner Vermögenslage, der Höhe der Verpflichtungen und den Interessen der Gläubiger ab.
Wobei wir helfen
Wir unterstützen unter anderem bei folgenden Themen:
erste Bewertung der Schuldenlast und Zahlungsfähigkeit;
Vorbereitung des Antrags auf Schuldenrestrukturierung;
Erstellung der Vermögens- und Schuldenliste;
Ordnung der Daten und Forderungen der Gläubiger;
Erstellung von Erläuterungen, Anträgen und ergänzenden Dokumenten;
Kommunikation mit Gläubigern, Gericht und Vertrauensperson;
Ausarbeitung eines realistischen Zahlungsplans und Handlungsplans.
Voraussetzungen des Verfahrens
Die Einleitung des Verfahrens setzt korrekte Angaben und einen ehrlichen Überblick über die Situation des Schuldners voraus. Das Gericht kann den Antrag abweisen oder die Einleitung des Verfahrens ablehnen, wenn die vorgelegten Angaben unrichtig sind, erforderliche Angaben nicht bestätigt wurden, der Schuldner die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger behindert hat oder ein anderer gesetzlich vorgesehener Hinderungsgrund vorliegt.
Wenn die Schuldenlast schwer beherrschbar geworden ist, sollte die Situation geprüft werden, bevor aus Zahlungsschwierigkeiten eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit wird.